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TARMO . Unternehmensberatung im Gesundheitsmarkt

Tarmo nimmt fahrt auf

Tarmo - Unternehmensberatung

Kanzlei- und Praxisvermittlung

1. STUFE

„Der Kaufpreis bestimmt sich durch Angebot und Nachfrage."


Seit Jahren hat sich zunehmend die Tendenz ergeben, dass Praxen mehr und mehr unverkäuflich sind. Zudem existiert keine rechtlich verbindliche Vorgehensweise für die Unternehmensbewertung und damit auch kein objektiver Kanzlei- und Praxiswert. Während Ärzte und Zahnärzte, die Praxis verkaufen wollen, neben den Sachwerten auch die Arbeit sehen, die sie in ihr Unternehmen investiert haben, denkt der Käufer ausschließlich darüber nach, was er in Zukunft mit der Praxis erwirtschaften und wie er den Kaufpreis finanzieren kann. In der Regel ergeben sich daher für den Veräußerer und den Erwerber unterschiedliche Wert- bzw. Preisvorstellungen, wenn es um die Höhe des Kaufpreises geht. Dabei bleibt es nicht aus, dass auch unterschiedliche Interessenten je nach ihren persönlichen Zielvorstellung und Vermögenslage zu abweichenden - individuell jeweils richtigen - Werten gelangen.


Wissenschaft und Praxis haben überdies unterschiedliche Methoden entwickelt, um den Unternehmenswert zu ermitteln. Jedes Verfahren kann nur Anhaltspunkte für die Ermittlung des Wertes und damit des Preises geben. Letztlich bleibt es den Verhandlungen zwischen Veräußerer und Erwerber überlassen, sich auf angemessene Übernahmebedingungen zu einigen.

Wir empfehlen Ihnen dennoch, zunächst eine Unternehmensbewertung erstellen zu lassen. Wir nutzen hierzu die indikative Unternehmensbewertung. Die indikative Wertermittlung unterscheidet sich von der gutachterlichen Bewertung insbesondere dadurch, dass kein formell aufwendiger Gutachtenstext erstellt wird. Wir nutzen diese Form der Bewertung, um eine kostengünstige Möglichkeit zu bieten, rasch und zuverlässig einen Unternehmenswert zu ermitteln ohne hierdurch unnötige Kosten zu verursachen.

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